1.2. Soweit der Gemeinderat im Entscheid vom 10. Juni 2024 (S. 3) auf das Wiedererwägungsgesuch (betreffend den Entscheid des Gemeinderats vom 8. Juli 2019) nicht eintrat und den Beschwerdeführern eine Gebühr von Fr. 2'100.00 auferlegte, erhoben die Beschwerdeführer dagegen am 9. Juli 2024 Beschwerde beim BVU. Das BVU, Rechtsabteilung überwies die Beschwerde am 29. August 2024 als Sprungbeschwerde an das Verwaltungsgericht (Verfahren WBE.2024.307).