2. Mit Verfügung vom 10. September 2024 stellte das Verwaltungsgericht in Aussicht, die beiden Verfahren WBE.2024.307 betreffend Baubewilligung/ Wiedererwägung und WBE.2024.231 betreffend Vollstreckung zu vereinigen. 3. Der Gemeinderat Q._____ erstattete am 10. Oktober 2024 eine Beschwerdeantwort mit folgenden Anträgen: 1. Die Beschwerde vom 21. Juni 2024 und die Beschwerde vom 9. Juli 2024 seien abzuweisen. 2. Unter den gesetzlichen Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MWST) zu Lasten der Beschwerdeführenden. 4. Mit Verfügung vom 22. Oktober 2024 wurden die Beschwerdeverfahren WBE.2024.231 und WBE.2024.307 vereinigt.