Mit Schreiben vom 11. Juli 2024 erläuterte das BVU, Rechtsabteilung, den Beschwerdeführern die Verfahrenslage und wies auf die Möglichkeit einer Sprungbeschwerde hin. Am 27. August 2924 erklärten sich die Beschwerdeführer einverstanden, dass die Beschwerde als Sprungbeschwerde an das Verwaltungsgericht überwiesen wird. Das BVU, Rechtsabteilung, überwies die Beschwerde sodann als Sprungbeschwerde an das Verwaltungsgericht (Verfahren WBE.2024.307). -6-