In der Folge reichte der Rechtsvertreter der Bauherrschaft mit E-Mail vom 4. Juli 2022 ein von der C._____ GmbH erstelltes Dokument (beinhaltend drei Varianten zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands inkl. Kosten) sowie eine Fotodokumentation ein. Er machte geltend, es sei verhältnismässig, auf den Rückbau des Anbaus zu verzichten, weshalb um einen entsprechenden Entscheid ersucht werde. Einen Tag später reichte er per E-Mail zudem eine Einverständniserklärung der Eigentümerschaft der benachbarten Parzelle Nr. bbb nach. 3.2. Der Gemeinderat Q._____ fällte mit Protokollauszug vom 10. Juni 2024 folgenden Entscheid: