Mit Protokollauszug vom 8. Juli 2019 gelangte der Gemeinderat Q._____ zum Schluss, dass die Baute nicht bewilligungsfähig ist und der rechtmässige Zustand wiederhergestellt werden muss. Er wies das nachträgliche Baugesuch ab und ordnete an, dass der Bauverwaltung G._____ innert 30 Tagen nach Rechtskraft dieses Entscheids angepasste Unterlagen einzureichen seien und der Rückbau/Umbau des Anbaus innert 90 Tagen nach Rechtskraft dieses Entscheids zu erfolgen habe. Der Entscheid des Gemeinderats vom 8. Juli 2019 erwuchs unangefochten in Rechtskraft.