A. 1. Im Rahmen des Neubaus von zehn Einfamilienhäusern mit Tiefgarage erstellten B._____ und A._____ an ihrem Haus, Gebäude Nr. ccc._____ auf Parzelle Nr. aaa (R-Strasse) in Q._____, im Zeitraum zwischen dem 12. Juli 2016 (Schnurgerüstabnahme) und 11. Mai 2017 einen Anbau (Entrée) ohne Baubewilligung. Es folgte ein nachträgliches Baugesuchsverfahren. Mit Protokollauszug vom 8. Juli 2019 gelangte der Gemeinderat Q._____ zum Schluss, dass die Baute nicht bewilligungsfähig ist und der rechtmässige Zustand wiederhergestellt werden muss.