handelt, welche von den Steuerbehörden nachzuweisen ist. Die Frage, ob die Steuerkommission Q._____ den entsprechenden Nachweis für die Zugehörigkeit zum Geschäftsvermögen erbracht hat, ist materiell-rechtlicher Natur und kann somit erst in einem Verfahren entschieden werden, in dem auf die Frage, ob die Liegenschaften Geschäfts- oder Privatvermögen darstellen, überhaupt eingetreten wird. Dies ist vorliegend nicht der Fall.