5. Wie nachfolgend dargelegt, ist nicht ersichtlich, inwiefern sich die vorliegende Situation von jener in der Steuerperiode 2010 unterscheidet bzw. weshalb in der Steuerperiode 2012 – im Gegensatz zur Steuerperiode 2010 – nun ein Rechtsschutzinteresse für eine Änderung der Zuordnung der Liegenschaften zum Privatvermögen bestehen soll.