"1. Auf den Antrag, es sei festzustellen, dass die bis und mit Steuerjahr 2009 als Privatvermögen eingeschätzten Liegenschaften weiterhin als Privatvermögen der Einsprecher zu qualifizieren seien, wird nicht eingetreten." 2. Im Übrigen wird die Einsprache wird abgewiesen. Das steuerbare Einkommen bleibt unverändert bei CHF 462'300.00 und das steuerbare Vermögen bei CHF 11'359'000.00 (Satz CHF 11'365'000.00)." 2. Im Übrigen wird auf den Rekurs nicht eingetreten. […]