3. Es sei festzustellen, dass die bis und mit Steuerjahr 2009 als Privatvermögen eingeschätzten Liegenschaften weiterhin als Privatvermögen der Einsprecher zu qualifizieren sind. Die Steuerkommission Q._____ fällte nach Durchführung einer Einspracheverhandlung am 31. März 2022 den folgenden Entscheid: Die Einsprache wird abgewiesen. Das steuerbare Einkommen bleibt unverändert bei CHF 462'300 und das steuerbare Vermögen bei CHF 11'359'000 (Satz CHF 11'365'000). C. A._____ und B._____ liessen gegen den Einspracheentscheid am 23. Mai 2022 Rekurs erheben und folgende Anträge stellen: