Mit Verfügung vom 22. Juli 2021 wurden A._____ und B._____ von der Steuerkommission Q._____ für die Kantons- und Gemeindesteuern 2012 zu einem steuerbaren und satzbestimmenden Einkommen von Fr. 462'300.00 und zu einem steuerbaren Vermögen von Fr. 11'359'000.00 (satzbestimmendes Vermögen Fr. 11'365'000.00) veranlagt. Darin qualifizierte die Steuerkommission Q._____ diverse Liegenschaften als Geschäftsvermögen. B. A._____ und B._____ liessen gegen die Veranlagungsverfügung am 18. August 2021 Einsprache erheben und darin, neben weiteren Anträgen, folgenden Einspracheantrag 3 stellen: