1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird der mit Verfügung des Stadtrats Q._____ vom 27. Mai 2024 an die B._____ AG erteilte Zuschlag aufgehoben und die Streitsache an die Stadt Q._____ (Stadtrat) zur Sachverhaltsabklärung und allfälligen Neubeurteilung im Sinne der Erwägungen zurückgewiesen. 2. Die verwaltungsgerichtlichen Verfahrenskosten, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 4'000.00 sowie der Kanzleigebühr und den Auslagen von Fr. 536.00, gesamthaft Fr. 4'536.00, sind von der Beschwerdegegnerin zu bezahlen.