Soweit in einer Submissionssache eine Zuschlagsverfügung angefochten ist geht das Verwaltungsgericht praxisgemäss von einer vermögensrechtlichen Streitsache aus (§ 8a Abs. 1 lit. a AnwT), wobei der Streitwert in der Regel 10 % des Auftragswerts beträgt. Die Vergabestelle hat der Beschwerdegegnerin den Zuschlag für BKP 281.2 zum Preis von Fr. 554'843.40 inkl. 8.1 % MWSt bzw. Fr. 513'268.65 ohne MWSt erteilt. Damit ergibt sich ein Streitwert von (gerundet) Fr. 51'327.00. Bei einem Streitwert über Fr. 50'000.00 bis Fr. 100'000.00 liegt der Rahmen für die Entschädigung zwischen Fr. 3'000.00 und Fr. 10'000.00 (§ 8a Abs. 1 lit. a Ziffer 3 AnwT).