5.6.4. Die Beschwerdegegnerin hat mit der Duplik einen Lebenslauf von M._____ eingereicht. Daraus geht hervor, dass M._____ von 2016 bis 2023 Geschäftsleiter (Bereichsleiter Bodenbeläge) bei der J._____ AG war. Seit 2023 ist er Geschäftsführer und Verwaltungsratspräsident der Beschwerdegegnerin. Somit verfügt er über mindestens sieben Jahre Erfahrung in leitender Funktion im Bereich Bodenbeläge. Von 2009 bis 2015 war er in verschiedenen Firmen als Geschäftsleiter, Mitglied des Verwaltungsrats und Verwaltungsratspräsident und von 2007 bis 2009 als Bauführer tätig. Entgegen der Beschwerdeführerin weist M._____ somit eine Berufserfahrung von 17 Jahren (in leitender Position) auf.