5.6.3. Das Angebot der Beschwerdegegnerin wurde beim Zuschlagskriterium "Qualifikation und Erfahrung Schlüsselperson" mit 8.58 Punkten bewertet. Bewertet wurden die Erfahrung sowie zwei Referenzobjekte der Schlüsselperson, die in den letzten fünf Jahren ausgeführt worden waren. Die Erfahrung von M._____ wurde mit dem Maximum von 5 Punkten benotet, die Referenzobjekte mit 3.80 bzw. 4.07 (Vorakten, Ordner 1, Beurteilung der Angebote / Zuschlagsantrag, Register 1; oben Erw. II/5.3). Bei den letzteren wurde – wie bei den Anbieterreferenzen – auf die eingeholten Referenzauskünfte abgestellt (Vorakten, Ordner 1, Beurteilung der Angebote / Zuschlagsantrag, Register 11).