Zudem ist sie der Auffassung, dass die beiden zur Schlüsselperson angegebenen Referenzobjekte (D._____ und E._____) gar nicht als solche gelten könnten, weil das eine noch nicht abgeschlossen worden sei und die Schlüsselperson beim anderen gar nicht mitgewirkt habe. Schlüsselpositionskomponenten könnten im Gegensatz zu Referenzobjekten an sich nicht transferiert werden, sondern seien strikte personengebunden (Replik, S. 12).