Die Offertstellung erfolgte gemäss Angabe der Beschwerdegegnerin im März 2019. Die relevanten Arbeiten hätten im März 2021 begonnen (Stellungnahme Beschwerdegegnerin vom 9. August 2024, S. 2). Sofern die Beschwerdegegnerin nicht mangels Erfüllung der Eignungskriterien vom Verfahren auszuschliessen sein wird (vgl. oben Erw. II/4.2.5.), ist die Referenzauskunft nachträglich einzuholen und das Referenzobjekt 3 neu zu bewerten (vgl. dazu oben Erw. II/5.4.4). - 23 -