__ AG, da sie vor der (blossen) Umfirmierung zu B._____ AG ausgestellt worden sei. Es sei standardmässig das Briefpapier des damaligen Mutterkonzerns K._____ AG verwendet worden. Aus dem Leistungsverzeichnis gehe klar hervor, "dass fugenlose Bodenund Wandbeläge in Lobby, Nasszellen, Duschen, UG, Labor, Druckverteiler und Velokeller stattgefunden haben". Weshalb die Beschwerdeführerin die Auftragssumme bestreite und nur von einer Tiefgarage spreche, bleibe ihr Geheimnis. Das Referenzprojekt 2 eigne sich ohne Weiteres, um als gültiges Zuschlagskriterium beurteilt zu werden.