5.5.2. Gemäss der Vergabestelle ist die Bewertung der Referenzobjekte korrekt erfolgt. Sie habe betreffend die Angaben in der Selbstdeklaration der Beschwerdegegnerin keine Zweifel an deren Plausibilität gehabt. Sie habe sich zu Recht auf diese Angaben verlassen dürfen und im Rahmen der Bewertung der Zuschlagskriterien die Güte der Referenzprojekte beurteilt. Das Referenzprojekt 1 der Beschwerdegegnerin sei betreffend Bauauf- - 21 -