Zudem seien im Unterschied zu den Eignungskriterien nicht nur Baukosten im Umfang von mindestens Fr. 200'000.00 erforderlich, sondern es sei erforderlich, dass die Baukosten des Referenzobjekts im Rahmen des vorliegend ausgeschriebenen Projekts lägen. Wie die Offerten zeigten, würden diese über Fr. 500'000.00 liegen. Das Referenzobjekt sei somit auch in Bezug auf die Vergleichbarkeit der Baukosten nicht tauglich. Dasselbe gelte – bei knapp der Hälfte der Baukosten – auch in Bezug auf die adäquate Komplexität (Replik, S. 4 f.). Das Referenzobjekt 2 (E._____) weise in Bezug auf die Vergleichbarkeit des Auftragsvolumens ebenfalls Mängel auf.