Die Berücksichtigung von Bewertungskriterien, welche in der Ausschreibung nicht deklariert worden seien, sowie die Auswechslung von bestehenden Bewertungskriterien unter Nichtbeachtung vorliegender Angaben und Informationen stelle eine klare Rechtsverletzung dar. Bei korrekter Bewertung hätte das Referenzobjekt 2 der Beschwerdeführerin 4 Punkte erhalten müssen.