Anzugeben war sodann die zur Auskunftserteilung ermächtigte Kontaktperson der Referenzauftraggeberin (Firma/Funktion, Vor- und Nachname, Adresse, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse). Zur Schlüsselperson waren nebst Namen, Jahrgang und Ausbildung Angaben zur Berufserfahrung in Jahren, davon Jahre in Projektleitung, zu machen, und es waren zwei Referenzen zu benennen (mit den gleichen Angaben wie bei den Referenzen des Anbieters). 5.3. Bewertet wurden die beiden streitbetroffenen Angebote wie folgt (vgl. Angebotsvergleich [Vorakten, Ordner 1, Beurteilung der Angebote / Zuschlagsantrag, Register 1]):