5.2. Gemäss Ziffer 2.4 (Zuschlagskriterien) der Besonderen Bestimmungen für Werkleistungen (Vorakten, Ordner 1, Register 5: Dokument 2a Ausschreibung von Werkleistungen) werden die Zuschlagskriterien wie folgt aufgeteilt und gewichtet: - Preis: 70 % Dieses Zuschlagskriterium wird wie folgt bewertet: Die Punktevergabe erfolgt linear. Das Angebot mit dem tiefsten Preis liegt bei 100 % und erreicht die maximale Punkteanzahl. Angebote, deren Preis den tiefsten Preis um 50 % oder mehr überschreitet, werden mit 0 Punkten bewertet. Die Bewertung erfolgt gemäss den Angaben in der Ausschreibungsunterlage "Offertdeckblatt für Werkleistungen".