Dass zum Zeitpunkt der Offerteingabe am 28. Februar 2024 die Arbeiten am Sanierungsobjekt beendet waren (zumindest zum grössten Teil), erscheint hingegen aufgrund der vorgesehenen etappen- bzw. etagenweise erfolgenden Sanierung, die erst im Mai 2025 beendet werden soll, wenig wahrscheinlich, zumal die Beschwerdegegnerin selbst den Fertigstellungstermin einmal offen lässt und einmal mit Ende Oktober 2024 angibt. Letzteres spricht auch gegen die – ohnehin wenig realistische – Annahme, dass die Sanierung der Bodenbeläge zeitlich vorgezogen und gesamthaft, d.h. ohne Etappierung, bis Ende Februar oder spätestens April 2024 ausgeführt wurde.