4.2. 4.2.1. Die Beschwerdeführerin weist in ihrem Gesuch um erweiterte Akteneinsicht vom 17. Juli 2024 darauf hin, dass das Referenzobjekt 1 (D._____) sich nach ihren Recherchen noch in der Ausführung befinde. Es laufe erst die zweite von insgesamt drei Etappen, weshalb es höchst fraglich bzw. unwahrscheinlich sei, dass die Arbeiten der Beschwerdegegnerin im Zeitpunkt der Offerteingabe bereits abgeschlossen bzw. fertiggestellt gewesen seien. Die Beschwerdegegnerin selbst gebe in der Selbstdeklaration eine Fertigstellung des Objekts erst im Oktober 2024 an (vgl. auch Replik, S. 3 f.).