Die Vergabestelle legt unter Bezugnahme auf die SIA- Norm 112/2014 Modell Bauplanung, Verständigungsnorm, nachvollziehbar dar, dass "Ausführung" und "Abschluss" eines Projekts unterschiedliche Phasen betreffen und nicht notwendig übereinstimmen. Es ist daher im Grundsatz nicht als rechtsfehlerhaft zu beanstanden, dass die Vergabestelle im Hinblick auf den verlangten Eignungsnachweis auch ein in den letzten fünf Jahren zwar ausgeführtes, aber noch nicht abgeschlossenes Bauobjekt genügen lassen will (vgl. auch BGE 141 II 14, Erw. 8.4.3). Der - 13 -