4. 4.1. Der Vergabestelle und der Beschwerdegegnerin ist zunächst beizupflichten, dass in den Ausschreibungsunterlagen in Bezug auf die Eignungskriterien nicht verlangt wird, dass das Referenzobjekt abgeschlossen sein müsse. Die Rede ist von "Ausführung" bzw. "ausgeführt" in den letzten fünf Jahren, und es wird nach dem Datum der "Fertigstellung" gefragt (vgl. oben Erw. II/2.1).