3.3. Die Beschwerdegegnerin weist den Vorwurf, die Eignungskriterien nicht zu erfüllen, ebenfalls zurück. Das angegebene Referenzobjekt betreffe – wie vorgegeben – den Bereich von Alters- bzw. Pflegeheimen und habe ein Auftragsvolumen von Fr. 257'215.40. Das Bauprojekt sei in unterschiedliche Bauetappen aufgeteilt. Dass die Beschwerdegegnerin jedoch den Grossteil ihrer Arbeiten bereits ausgeführt habe, ergebe schon allein die Tatsache, dass die angegebene Referenzperson (G._____) die geforderte - 12 -