3.2. Demgegenüber vertritt die Vergabestelle den Standpunkt, dass die Offerte der Beschwerdegegnerin die Eignungskriterien erfülle und zu Recht zum Verfahren zugelassen worden sei. Das Referenzobjekt 1 der Beschwerdegegnerin stelle ein Bauprojekt im Bereich Alters- und Pflegeheime dar. Die Baukosten würden mehr als die geforderten Fr. 200'000.00 betragen, und das Objekt sei unbestrittenermassen in den letzten fünf Jahren ausgeführt worden. Die Ansicht der Beschwerdeführerin, das Projekt hätte bereits abgeschlossen sein müssen, damit das Eignungskriterium erfüllt sei, treffe nicht zu.