Die Frage nach der Ausführung eines Bauprojekts im Bereich des angefragten Leistungsgebiet mit einem Auftragsvolumen von mindestens Fr. 200'000.00 wurde bejaht. Ebenso wurde die nachgefragte Kontaktperson der Referenz-Auftraggeberin angegeben. Zusätzliche Unterlagen zur Dokumentation des Bauprojekts reichte sie nicht ein (vgl. Duplik Beschwerdegegnerin, S. 1). Das Referenzobjekt "Pflegezentrum D._____" wurde auch bei den zu den Zuschlagskriterien zu machenden Referenzangaben als Referenz 1 sowohl der Anbieterin als auch der Schlüsselperson aufgeführt. Hier wurde jeweils als Datum der Fertigstellung der Oktober 2024 genannt.