Festgehalten wird zudem, dass die Eignungskriterien Muss-Kriterien seien, und die Nichterfüllung von einem oder mehreren der Eignungskriterien den Ausschluss vom Verfahren zur Folge habe. Im Dokument 2c der Ausschreibungsunterlagen "Angaben und Selbstdeklaration für Werkleistungen" (Vorakten Ordner 1, Register 6) waren in Ziffer 3 "Einhaltung Eignungskriterien" von den Anbietern die folgenden Fragen mit ja oder nein zu beantworten: Haben Sie in den letzten 5 Jahren mindestens 1 Bauprojekt im Bereich im angefragten Leistungsgebiet mit einem Auftragsvolumen von mindestens 200'000.-- Franken exkl. MWST ausgeführt?