7. Mit Verfügung vom 15. August 2024 wurde das Gesuch der Beschwerdeführerin um erweiterte Akteneinsicht teilweise gutgeheissen und ihr zusätzliche Einsicht in die Vergabeakten gewährt. Ebenfalls zusätzliche Einsichtnahme, erfolgend im Rahmen der Duplik, wurde der Beschwerdegegnerin gewährt. -5- 8. Mit Replik vom 19. September 2024 hielt die Beschwerdeführerin ihre in der Beschwerde gestellten materiellen Anträge sowie ihren prozessualen Antrag zu den Kostenfolgen aufrecht.