Mit dem Gesuch um Erteilung der aufschiebenden Wirkung erklärte er sich einverstanden. 5. Mit Verfügung vom 12. Juli 2024 wurde das Gesuch um Erteilung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde gutgeheissen und der Beschwerde weiterhin die aufschiebende Wirkung erteilt. Der Beschwerdeführerin wurde teilweise Einsicht in die Vergabeakten gewährt, der Beschwerdegegnerin eine solche im Rahmen der Duplik in Aussicht gestellt.