5. Es sei der B._____ AG nach Gewährung der Akteneinsicht unter Ansetzung einer angemessenen Frist die Möglichkeit zur Ergänzung ihrer Beschwerdeantwort einzuräumen. 6. Es seien der B._____ AG sämtliche Verfahrensschritte und Eingaben der Beteiligten unaufgefordert zur Kenntnis zu bringen und Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen. 4. Der Stadtrat Q._____ stellte mit Beschwerdeantwort vom 10. Juli 2024 folgende Rechtsbegehren: 1. Die Beschwerde sei vollumfänglich abzuweisen, soweit auf sie überhaupt einzutreten ist. 2. Unter Kostenfolge zu Lasten der Beschwerdeführerin.