3. Das Gesuch der Beschwerdeführerin um Akteneinsicht sei abzulehnen, eventualiter sei dem Gesuch ausschliesslich in Bezug auf die für die Entscheidfindung der Beschwerdegegnerin relevanten Unterlagen zu entsprechen und in Bezug auf die B._____ AG betreffende vertrauliche Unterlagen sei das Gesuch abzulehnen. 4. Der B._____ AG sei Einsicht in die relevanten Akten des Vorverfahrens sowie des Beschwerdeverfahrens zu gewähren. -4-