7. Der Beschwerdeführerin seien die Vernehmlassungen der Beschwerdegegnerin sowie der Mitbeteiligten und allfälliger weiterer Schriftenwechsel und Prozessverfügungen unaufgefordert zuzustellen. 8. Die Kosten des Verfahrens seien der Beschwerdegegnerin aufzuerlegen und diese sei zu verpflichten, der Beschwerdeführerin eine angemessene Prozessentschädigung (zzgl. MwSt.) zu bezahlen. 2. Mit Verfügung vom 21. Juni 2024 wurde der Beschwerde superprovisorisch die aufschiebende Wirkung erteilt. 3. Die B._____ AG stelle mit Beschwerdeantwort vom 27. Juni 2024 die folgenden Rechtsbegehren: