Eventualiter sei die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Zuschlagsverfügung der Beschwerdegegnerin über die Vergabe von BKP 281.2 (Fugenlose Wand- und Bodenbeläge) vom 27. Mai 2024 festzustellen. Prozessuale Anträge 3. Es sei superprovisorisch die aufschiebende Wirkung zu erteilen. 4. Es sei der Beschwerdegegnerin superprovisorisch zu verbieten, über die Arbeitsgattung BKP 281.2 (Fugenlose Wand- und Bodenbeläge) einen verbindlichen Vertrag mit der Mitbeteiligten abzuschliessen.