Aus der Behandlungsbestätigung der Psychiatrischen Dienste Aargau AG (PDAG) vom 11. Juni 2024 lässt sich zwar entnehmen, dass der Beschwerdeführer seit dem 15. April 2024 in Behandlung ist. Dies offenbar wegen einer depressiven Episode, wobei die Trennungssituation und die anschliessend temporäre Obdachlosigkeit Auslöser gewesen seien (act. 31). Damit begab sich der Beschwerdeführer erst rund sieben Monate nach der Ehetrennung in psychiatrische Behandlung. Echtzeitliche Berichte, die häusliche Gewalt der Ehefrau oder der Schwiegermutter während des Zusammenlebens dokumentieren, liegen keine vor.