Zu den Ausführungen des Beschwerdeführers im Zusammenhang mit den am 20. Oktober 2023 geführten Telefonaten mit einer sozialen Fachstelle für Migranten und der Organisation Frauenhaus Aargau-Solothurn (act. 16), welche ihm betreffend geltend gemachter Obdachlosigkeit nicht weiter geholfen haben sollen, ist Folgendes festzuhalten: Zunächst erscheint fraglich, weshalb der Beschwerdeführer mit der Suche nach Unterstützung zuwartete, wenn er doch bereits seit dem 4. September 2023 – was er zumindest in seiner Beschwerde geltend macht – keine Unterkunft mehr gehabt haben soll und sich am 20. Oktober 2023 wohl bereits bei der