__ gezogen zu sein (act. 17), was mit den Angaben im eingereichten Mietvertrag übereinstimmt, wonach der Mietbeginn auf den 1. November 2023 vereinbart wurde (act. 30). Ob der Beschwerdeführer tatsächlich erst per 1. November 2023 nach S._____ gezogen war oder dort bereits früher eine Unterkunft gefunden hatte, lässt sich nach dem Gesagten nicht abschliessend feststellen.