Aus den Akten ergeben sich sodann zum Zeitpunkt des Wegzugs bzw. Zuzugs nach S._____ weitere Ungereimtheiten. Im Gesuch um Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung machte der Beschwerdeführer geltend, seit dem 8. September 2023 von seiner Ehefrau getrennt zu leben und nun in R._____ wohnhaft zu sein (MI-act. 76). Gemäss der Meldung der Einwohnerkontrolle Q._____ vom 17. Oktober 2023 zog der Beschwerdeführer am 8. September 2023 weg, wobei bemerkt wurde, dass der Beschwerdeführer zuerst nach R._____ weggezogen sei und danach als unbekannten Aufenthalts gegolten habe (MI-act. 74). Gemäss der Meldebestätigung der Stadt S.__