Überdies kann nicht abschliessend festgestellt werden, dass der darin aufgeführte Empfänger des Geldbetrags namens "My Coucou" tatsächlich seine Ehefrau ist. Weder ist ein vollständiger Name aufgeführt, noch finden sich weitere zur Identifikation der begünstigten Person nützliche Angaben. In seiner Einsprache führte der Beschwerdeführer sodann aus, seiner Ehefrau im Oktober 2023 einen Betrag von Fr. 3'500.00 zur Begleichung von Steuern bezahlt zu haben. Seine Ehefrau habe dieses Geld allerdings für eine Reise mit ihrem Sohn ausgegeben. Nach dieser Reise habe sie dem Beschwerdeführer dann den Wohnungsschlüssel abgenommen und er habe keine Unterkunft mehr gehabt (MI-act.