Was der Beschwerdeführer in seiner Beschwerde dagegen vorbringen lässt, vermag die vorinstanzliche Würdigung nicht in Frage zu stellen. Die Ausführungen des Beschwerdeführers weisen zudem einige Widersprüche auf: In seiner Beschwerde liess der Beschwerdeführer ausführen, dass er vom 4. September bis 31. Oktober 2023 "draussen" habe schlafen müssen. Danach habe er für drei Wochen bei einer Freundin seiner Ehefrau übernachten können. Zugleich liess der Beschwerdeführer ausführen, ab dem 1. November 2023 eine Wohnung in S._____ bezogen zu haben (act. 16 f.). Bereits innerhalb der Beschwerde stimmen die Angaben, wo - 11 -