vgl. auch schon Vergabeverfügung vom 27. Mai 2024) hat die Beschwerdeführerin offenbar keinen Gebrauch gemacht, sondern direkt Beschwerde erhoben. Der Vergabeverfügung vom 27. Mai 2024 konnte die Beschwerdeführerin sowohl ihre eigene Bewertung als auch diejenige der B._____ AG bei den Zuschlagskriterien Preis, Technische Anforderungen, Form und Dimensionen sowie Bemusterung entnehmen. Die Zuschlagsempfängerin hat total 83.16 Punkten erhalten, die Beschwerdeführerin 77.46 Punkte. Auch damit setzt sich die Beschwerdeführerin nicht auseinander.