Diesbezüglich legt er nicht dar und ist nicht erkennbar, wieso seine Prüfungsarbeit als genügend bzw. sogar mit der Note 5 hätte bewertet werden müssen. Es wird vom Beschwerdeführer ebenfalls nicht dargelegt und ist nicht ersichtlich, inwiefern aufgrund des behaupteten Vorteils der übrigen Klassenmitglieder bei der Prüfung vom 1. November 2023 die Bewertung seiner Leistung am 8. November 2023 ausgerechnet um 2 Noten besser sein müsste (der Notendurchschnitt der Prüfung vom 1. November 2023 lag bei knapp 4.5). Tatsächlich suggeriert der Beschwerdeführer einen Zusammenhang zwischen den Prüfungen, der so in keiner Art und Weise belegt oder auch nur glaubhaft ist.