Im Unterschied zum Beschwerdeführer, welcher am 8. November 2023 eine Nachholprüfung schreiben musste, hätten seine Mitschülerinnen und Mitschüler folglich 20 Minuten mehr Vorbereitungszeit gehabt und sich mittels Internet, Lehrmitteln und gemeinsamen Absprachen einen unrechtmässigen Vorteil verschaffen können. Dieser Vorteil habe dem Beschwerdeführer nicht zugestanden und seine Note sei daher schlechter ausgefallen. Unter fairen Bedingungen wäre es für ihn realistisch gewesen, mindestens die Note 5 statt der effektiv erhaltenen Note 3 zu erzielen.