1. Es sei der Entscheid BKSREC 24.31 der Vorinstanz vom 13. Mai 2024 vollumfänglich aufzuheben und das erste Semester des Schuljahres 2023/2024 des Beschwerdeführers als bestanden zu erklären. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen, zzgl. MWST und Auslagen, zu Lasten der Beschwerdegegnerin.