B. 1. Gegen den negativen Promotionsentscheid vom 22. Januar 2024 erhob A._____ beim Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) Verwaltungsbeschwerde und beantragte: 1. Es sei der negative Promotionsentscheid vom 22. Januar 2024 der Informatikmittelschule an der M._____ aufzuheben und das erste Semester des Schuljahres 2023/2024 als bestanden zu erklären. 2. Eventualiter sei mir die ausnahmsweise Wiederholung des ersten Semesters des Schuljahres 2023/2024 zu bewilligen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen, zzgl. MWST und Auslagen, zu Lasten der Informatikmittelschule an der M._____.