Entscheid des Departements Bildung, Kultur und Sport vom 13. Mai 2024 -2- Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. A._____ besuchte die Informatikmittelschule an der M._____. Am 22. Januar 2024 erhielt er für das erste Semester des Schuljahres 2023/2024 einen negativen Promotionsentscheid. Damit verbunden wurde ihm mitgeteilt, dass keine weitere Möglichkeit für eine Repetition bestehe, da er bereits das zweite Schuljahr an der Informatikmittelschule repetiert habe.