Ergänzend gilt, dass dieser Entscheid im Bewusstsein ergeht, dass ein Eintritt in das Heilpädagogische Schulzentrum SONNENBERG während des Schuljahres nicht (mehr) garantiert ist. Es wird Sache der Kreisschule D._____ sein, möglichst schnell die hierfür notwendigen Schritte einzuleiten. Falls ein Eintritt nicht mehr möglich sein sollte, müsste dies in Kauf genommen werden. Sollte sich im Landenhof, Zentrum für Hören und Sehen, doch noch kurzfristig die Möglichkeit ergeben, den Beschwerdeführer zu beschulen, stünde bei einer entsprechenden Vereinbarung aller Beteiligten einem entsprechenden Übertritt nichts im Wege. - 19 -